Kosten & Krankenkasse
Zahlt die Krankenkasse Ernährungsberatung?
Kurz gesagt: nur bei einer Erkrankung, mit ärztlicher Bescheinigung und bei einer Fachkraft mit Kassen-Zulassung. Hier steht ehrlich, welche Wege es gibt und wie du den Zuschuss bekommst.
Die Antwort in drei Sätzen
Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst Ernährungsberatung als Kann-Leistung nach § 43 SGB V, wenn eine Erkrankung vorliegt und eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde. Die Beratung muss durch eine Fachkraft mit Kassen-Zulassung erfolgen, üblich sind rund fünf Termine pro Jahr mit 80 bis 85 Prozent Zuschuss. Für Abnehmen ohne Diagnose oder gesündere Ernährung gibt es keinen Zuschuss, wohl aber oft für zertifizierte Präventionskurse.
Vier Wege
Wann die Kasse etwas dazugibt
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Ernährungstherapie bei Erkrankung
§ 43 SGB V · Kann-Leistung
Bei einer Erkrankung wie Adipositas, Diabetes, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung, Nahrungsmittelunverträglichkeit oder einer Magen-Darm-Erkrankung kann die Kasse einen Zuschuss geben. Voraussetzung ist eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und eine Beratung durch eine Fachkraft mit Kassen-Zulassung. Üblich sind rund fünf Termine pro Jahr, davon übernimmt die Kasse meist 80 bis 85 Prozent.
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Präventionskurse
§ 20 SGB V
Viele Kassen bezuschussen zertifizierte Kurse zu Ernährung und Bewegung, auch ohne Diagnose. Das sind meist Gruppenkurse mit festem Programm über mehrere Wochen. Ob ein Kurs zertifiziert ist, erkennst du am Prüfsiegel der Zentralen Prüfstelle Prävention.
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Ernährungstherapie als Heilmittel
Heilmittel-Richtlinie
Bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen kann die Ärztin oder der Arzt Ernährungstherapie wie Physiotherapie verordnen. Dann zahlt die Kasse die Behandlung bis auf die gesetzliche Zuzahlung.
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Apps auf Rezept (DiGA)
Digitale Gesundheitsanwendungen
Für einige Erkrankungen, zum Beispiel Adipositas, gibt es Apps, die die Kasse auf ärztliche Verordnung bezahlt. Welche aktuell zugelassen sind, steht im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Schritt für Schritt
So bekommst du den Zuschuss
- 1Mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt sprechen und eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungsberatung ausstellen lassen.
- 2Bei deiner Krankenkasse nachfragen, wie hoch der Zuschuss ist und welche Unterlagen sie braucht. Manche Kassen wollen vorher einen Kostenvoranschlag.
- 3Eine Fachkraft mit Kassen-Zulassung suchen, also Diätassistenz oder Oecotrophologie mit Zusatzzertifikat von DGE, VDOE, VDD, VFED oder QUETHEB.
- 4Die Beratung zunächst selbst bezahlen und die Rechnungen mit der Bescheinigung bei der Kasse einreichen.
Nicht bezuschusst wird …
- Abnehmen ohne ärztliche Diagnose
- Einfach gesünder oder bewusster essen wollen
- Umstellung auf vegane oder vegetarische Ernährung
- Ernährung im Sport, in der Schwangerschaft oder im Alter ohne Krankheitsbezug
- Einkaufs- und Kochbegleitung
Ehrlich gesagt
Und bei mir? Selbst bezahlen, dafür flexibel
Ich habe keine Kassen-Zulassung und rechne direkt mit dir ab. Das hat Nachteile, aber auch Vorteile: Du brauchst keine Diagnose, kein Rezept, keinen Antrag und wartest auf nichts. Wir arbeiten an dem, was dir wichtig ist, und du bist nach fünf Terminen nicht plötzlich „aufgebraucht".
Das Erstgespräch ist kostenlos. Danach liegt eine Beratung vor Ort ab 25 € pro Leistung, das digitale Coaching per App ab 35 € im Monat. Alle Preise findest du unter Leistungen & Kosten, Rechenbeispiele im Artikel Was kostet Ernährungsberatung?
Du hast eine ärztliche Diagnose und möchtest die Bezuschussung nutzen? Sag mir Bescheid, dann verweise ich dich gern an eine zertifizierte Kollegin. Auch das gehört für mich zu ehrlicher Beratung.
Häufige Fragen
Fragen zu Krankenkasse und Kosten
Zahlt die Krankenkasse eine Ernährungsberatung?
Nur in bestimmten Fällen. Die gesetzliche Kasse bezuschusst Ernährungstherapie bei einer Erkrankung, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt und die Beratung durch eine Fachkraft mit Kassen-Zulassung erfolgt. Zum Abnehmen ohne Diagnose oder für eine gesündere Ernährung gibt es keinen Zuschuss, wohl aber oft für zertifizierte Präventionskurse.
Wie viel zahlt die Krankenkasse für Ernährungsberatung?
Das legt jede Kasse selbst fest. Üblich sind rund fünf Beratungseinheiten pro Jahr, von denen die Kasse meist 80 bis 85 Prozent übernimmt. Ein Eigenanteil bleibt fast immer. Frag am besten vorher bei deiner Kasse nach.
Brauche ich ein Rezept für Ernährungsberatung?
Für einen Kassenzuschuss brauchst du eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, das ist kein klassisches Rezept, erfüllt aber denselben Zweck. Nur bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen wird Ernährungstherapie wie ein Heilmittel verordnet. Als Selbstzahlerin oder Selbstzahler brauchst du gar nichts.
Zahlt die Krankenkasse Ernährungsberatung zum Abnehmen?
Nur wenn eine Erkrankung vorliegt, zum Beispiel Adipositas ab einem BMI von 30, und eine ärztliche Bescheinigung ausgestellt wird. Ob dein BMI in diesem Bereich liegt, zeigt dir der BMI-Rechner. Für Übergewicht ohne Diagnose gibt es keinen Zuschuss.
Übernimmt die private Krankenversicherung Ernährungsberatung?
Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife und Zusatzversicherungen erstatten Ernährungsberatung oder Präventionsleistungen, andere nicht. Ein Blick in die Vertragsbedingungen oder eine kurze Nachfrage klärt das.
Rechnest du über die Krankenkasse ab?
Nein. Ich habe keine Kassen-Zulassung und rechne direkt mit dir ab. Dafür brauchst du keine Diagnose und keinen Antrag, und wir arbeiten so lange zusammen, wie du es brauchst. Wenn du eine Diagnose hast und den Zuschuss nutzen möchtest, verweise ich dich gern an eine zertifizierte Kollegin.
Geprüft von Ann-Kathrin Schneider (Änni), Ernährungsberaterin in Rastatt · Stand:
Keine Rechtsberatung. Was deine Kasse genau übernimmt, erfährst du verbindlich nur dort. Quellen:
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